I. Erklärung der Patientenrechte
Die Erklärung der Patientenrechte der Türkischen Ärztegesellschaft wurde auf der Grundlage der vom Weltärztebund verabschiedeten Deklaration von Lissabon, der Santiago-Version (2005), und der Erklärung des WHO-Regionalbüros für Europa zur Förderung der Patientenrechte (Amsterdam 1994) unter Berücksichtigung einschlägiger nationaler Rechtsvorschriften erstellt.
Patientenrechte sind Menschenrechte und ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Die Bedeutung von Patientenrechten muss bei der Ausübung des Arztberufes unter Bedingungen, die die Menschenwürde achten und den Prinzipien der Medizinethik in der Arzt-Patient-Beziehung Vorrang einräumen, stets berücksichtigt werden.
- Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen: Umfasst das Recht, nicht diskriminiert zu werden, von einem Arzt behandelt zu werden, der klinische und ethische Entscheidungen frei trifft, die medizinisch am besten geeignete Behandlung zu erhalten und fairen Zugang zu Ressourcen zu haben.
- Information: Umfasst das Recht des Patienten, Informationen über seinen Zustand zu erhalten und Zugang zu medizinischen Unterlagen zu bekommen, dass die Informationsvermittlung in verständlicher Form erfolgt, das Recht, nicht informiert zu werden, und eine Person zu benennen, die an seiner Stelle informiert wird.
- Wahlfreiheit: Umfasst das Recht, die Gesundheitseinrichtung, den Arzt und das medizinische Verfahren zu wählen sowie das Recht, eine Zweitmeinung (Konsultation) von anderen Ärzten einzuholen.
- Aufrechterhaltung des Gesundheitszustandes: Es ist unerlässlich, dass präventive Maßnahmen gegen alle Faktoren ergriffen werden, die die Gesundheit des Einzelnen beeinträchtigen könnten, und dass er im Krankheitsfall bedingungslos eine angemessene, qualifizierte Gesundheitsversorgung erhält.
- Einwilligung nach Aufklärung oder Recht auf Ablehnung: Das Recht auf eine Einwilligung nach Aufklärung oder die Ablehnung einer Behandlung, das ein Ausdruck der Achtung der Menschenwürde und der Integrität ist, muss allen Patienten als Grundlage für jeden medizinischen Eingriff zuerkannt werden.
- Vertraulichkeit und Privatsphäre: Die Vertraulichkeit der persönlichen Daten, der Diagnose und Behandlung, des Gesundheitszustandes und aller privaten Informationen des Patienten muss gewährleistet sein.
- Sichere Gesundheitsversorgung: Der Patient hat das Recht auf eine sichere Gesundheitsversorgung. Die Sicherstellung der Servicequalität ist eine entscheidende Dimension der Gesundheitsversorgung.
- Kontinuität: Der Patient hat das Recht auf Kontinuität der Gesundheitsversorgung. Ein Patient, dessen medizinisch notwendige Behandlung andauert, darf nicht ohne angemessene Unterstützung und neue Vereinbarungen zurückgelassen werden.
- Ablehnung der Teilnahme an der medizinischen Ausbildung: Der Patient hat das Recht, die Teilnahme an der medizinischen Ausbildung (z. B. Beobachtung durch Medizinstudenten/Assistenzärzte) zu verweigern.
II. Pflichten des Patienten
Ebenso wie unsere Patienten Rechte haben, haben sie auch Pflichten, die durch die Vorschriften des Gesundheitsministeriums festgelegt sind, um eine gesunde und geordnete Leistungserbringung zu erhalten:
- Auskunftspflicht: Der Patient muss seine aktuellen Beschwerden, frühere Krankheiten, eventuelle Spitalaufenthalte, von ihm verwendete Medikamente sowie Informationen bezüglich seiner Gesundheit vollständig und korrekt angeben.
- Befolgung von Empfehlungen: Unsere Patienten sind verpflichtet, den Behandlungsplan der für sie zuständigen Ärzte und Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner zu befolgen.
- Ablehnung der geplanten Behandlung: Der Patient haftet persönlich für alle negativen Folgen, die sich ergeben, wenn er die geplante Behandlung ablehnt oder den Anweisungen des Arztes nicht folgt.
- Einhaltung der Hausregeln: Der Patient muss sich an die Regeln und Gepflogenheiten unseres Spitals anpassen (Terminzeiten, Besuchsregeln, Richtlinien für Begleitpersonen usw.).
- Respektvoller Umgang: Der Patient muss die Rechte anderer Patienten, von Angehörigen und allen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen respektieren. Er darf im Spital keinen Lärm verursachen und muss Verhaltensweisen vermeiden, die die Umgebung stören.