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Behandlungsentscheidung bei Gebärmuttermyomen
Wenn das Myom sehr klein ist (z. B. 1-3 cm), sich an der Außenwand der Gebärmutter befindet und keinerlei Beschwerden wie Blutungen oder Schmerzen verursacht, wird es nicht operiert. Ihr Arzt wendet lediglich eine "Abwarten und Beobachten (Wait and See)"-Strategie an und überwacht die Wachstumsrate des Myoms durch halbjährliche oder jährliche Ultraschallkontrollen.
Wenn das Myom auf die Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) drückt und übermäßige Menstruationsblutungen verursacht, die zu Anämie (Blutarmut) führen, wenn es auf den Darm oder die Blase drückt und Verstopfung/häufiges Wasserlassen verursacht, wenn es die Einnistung eines Babys verhindert (Unfruchtbarkeit) oder wenn es plötzlich sehr schnell wächst, muss es unbedingt chirurgisch entfernt werden (Myomektomie).
Ja. Wenn für die Patientin ein Operationsrisiko besteht, kann das Wachstum des Myoms mit bestimmten Hormonpräparaten (Antibabypillen, GnRH-Analoga) gestoppt und die Blutung reduziert werden. Darüber hinaus kann mit einer interventionellen angiographischen Methode, der sogenannten "Uterusarterienembolisation", das Gefäß, das das Myom versorgt, verschlossen werden, sodass das Myom nicht mehr durchblutet wird und schrumpft.
Die Informationen auf dieser Seite dienen als allgemeine Gesundheitsempfehlungen. Bitte konsultieren Sie Fachärzte für personalisierte Behandlungen oder Ratschläge.



