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Çakırtepe Hastanesi
Über Uns

ÇAKIRTEPE SPITAL
RICHTLINIE ZUM SCHUTZ UND ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

1. EINFÜHRUNG

Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) Nr. 6698 zielt darauf ab, die Grundrechte und Freiheiten von Personen, insbesondere die Privatsphäre, zu schützen.

Im Rahmen des KVKK, das in Anlehnung an EU-Vorschriften und internationale Übereinkommen erstellt wurde, werden nur Daten natürlicher Personen geschützt. Das Gesetz enthält Grundsätze und Verfahren, die natürliche oder juristische Personen bei der Datenverarbeitung einhalten müssen.

Die Richtlinie zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes erstellt wurde, enthält die bei den Datenverarbeitungsaktivitäten des Unternehmens angewandten Methoden, die Rechte der betroffenen Personen usw. Unser Unternehmen verarbeitet und schützt Ihre Daten im Bewusstsein seiner Verantwortung im Einklang mit Transparenz und Menschenrechten.

2. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH

Diese Richtlinie zielt darauf ab, die bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Dritten (ausserhalb von Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern) angewandten Grundsätze effektiv umzusetzen.

Mitarbeiter unseres Unternehmens sind verpflichtet, in den entsprechenden Prozessen in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie und den geltenden Gesetzen zu handeln.

3. UMSETZUNG DER RICHTLINIE UND VERANTWORTLICHKEITEN

Das Unternehmen ist als Datenverantwortlicher für die Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich.

Mitarbeiter, Geschäftspartner, Besucher und alle relevanten Dritten sind verpflichtet, diese Richtlinie einzuhalten und mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten, um rechtliche Verstösse zu verhindern.

Diese Richtlinie wird auf der offiziellen Website des Unternehmens veröffentlicht. Bei Änderungen wird die Richtlinie umgehend aktualisiert.

4. GRUNDSÄTZE DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Das Unternehmen führt seine Datenverarbeitungsaktivitäten in Übereinstimmung mit den folgenden Grundsätzen gemäss Artikel 4 des Gesetzes durch;

Rechtmässigkeit und Treu und Glauben

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Gesetzen und dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Richtigkeit und Aktualität bei Bedarf

Das Unternehmen ergreift Massnahmen, um die Richtigkeit und Aktualität der verarbeiteten Daten sicherzustellen.

Verarbeitung für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke

Das Unternehmen verarbeitet Daten in Verbindung mit dem angegebenen Zweck und unter Berücksichtigung der Transparenz.

Zweckbindung, Beschränkung und Verhältnismässigkeit

Personenbezogene Daten werden nur in dem für den Zweck erforderlichen Umfang verarbeitet.

Speicherung für den im Gesetz vorgesehenen oder für den Zweck erforderlichen Zeitraum

Das Unternehmen speichert Daten für den gesetzlich vorgesehenen Mindestzeitraum oder solange es der Zweck erfordert.

Am Ende der Speicherfrist werden die Daten durch Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung gemäss der Vernichtungsrichtlinie des Unternehmens gelöscht.

5. BEDINGUNGEN FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Personenbezogene Daten werden mit der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, es sei denn, eine der in Artikel 5 des Gesetzes genannten Bedingungen liegt vor.

Grundsätzlich werden besondere Kategorien personenbezogener Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet.

Wenn gesetzlich ausdrücklich vorgesehen

Daten können verarbeitet werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.

Wenn es zum Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit erforderlich ist

Daten können verarbeitet werden, wenn die betroffene Person aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit ihre Einwilligung nicht geben kann.

Wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist

Das Unternehmen kann Daten verarbeiten, wenn dies in direktem Zusammenhang mit einem Vertrag steht.

Wenn die Daten von der betroffenen Person selbst öffentlich gemacht wurden

Das Unternehmen kann solche Daten beschränkt auf den Zweck der Veröffentlichung verarbeiten.

Wenn die Verarbeitung zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts erforderlich ist

Personenbezogene Daten können für diese Zwecke verarbeitet werden.

Verarbeitung für berechtigte Interessen des Unternehmens

Vorausgesetzt, die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person werden nicht verletzt.

6. VERARBEITUNG BESONDERER KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN

Zu den besonderen Kategorien gehören Daten über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, Gesundheit, sexuelles Leben, Vorstrafen usw.

6.1. Verarbeitung mit ausdrücklicher Einwilligung

Besondere Kategorien dürfen grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet werden.

6.2. Verarbeitung von Gesundheitsdaten für medizinische Zwecke

Gesundheits- und Sexualdaten dürfen ohne Einwilligung nur zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der medizinischen Diagnose, Behandlung und Pflege von zur Geheimhaltung verpflichteten Personen verarbeitet werden.

6.3. Massnahmen bei der Verarbeitung

Das Unternehmen trifft die erforderlichen technischen und administrativen Massnahmen zur Verarbeitung dieser sensiblen Daten.

7. ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

7.1. Inländische Übermittlung

Daten können ohne Einwilligung übermittelt werden, wenn mindestens eine der Bedingungen gemäss Artikel 5 vorliegt. Ansonsten ist eine Einwilligung erforderlich.

7.1.1. Inländische Übermittlung besonderer Kategorien

Besondere Daten (ausser Gesundheit/Sexualleben) dürfen gesetzlich vorgesehen ohne Einwilligung übermittelt werden. Andernfalls ist eine Einwilligung zwingend erforderlich.

7.2. Auslandsübermittlung

Die Übermittlung ins Ausland erfolgt ohne Einwilligung nur, wenn das Zielland ein angemessenes Schutzniveau bietet oder der Ausschuss die Genehmigung erteilt hat. Andernfalls ist die Einwilligung erforderlich.

8. LÖSCHUNG, VERNICHTUNG ODER ANONYMISIERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Das Unternehmen speichert Daten gemäss den gesetzlichen Mindestfristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, vernichtet oder anonymisiert.

9. PFLICHTEN DES UNTERNEHMENS ALS VERANTWORTLICHER

9.1. Informationspflicht

Das Unternehmen ist verpflichtet, die betroffene Person über die Identität des Verantwortlichen, den Zweck der Verarbeitung, die Methode der Erhebung und ihre Rechte zu informieren.

9.2. Pflicht zur Gewährleistung der Datensicherheit

9.2.1. Verhinderung der unrechtmässigen Verarbeitung

Das Unternehmen muss technische und administrative Massnahmen ergreifen, um eine unrechtmässige Verarbeitung zu verhindern.

9.2.2. Administrative Massnahmen

Mitarbeiter wurden im Datenschutz geschult. Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist auf das erforderliche Mass beschränkt.

9.3. Pflicht zur Verhinderung des unrechtmässigen Zugriffs

Das Unternehmen verwendet aktuelle Software, Firewalls und Zugangskontrollen, um das System zu schützen und unrechtmässigen Zugriff zu verhindern.

9.4. Überprüfung der Datenschutzmassnahmen

Das Unternehmen führt regelmässige Überprüfungen und Audits durch, um die Sicherheit zu gewährleisten.

10. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Gemäss Artikel 11 des Gesetzes hat die betroffene Person das Recht:

  • Zu erfahren, ob Daten verarbeitet werden,
  • Informationen zur Verarbeitung anzufordern,
  • Den Zweck der Verarbeitung zu erfahren,
  • Dritte im In- und Ausland zu kennen, an die Daten übermittelt werden,
  • Die Berichtigung unvollständiger oder unrichtiger Daten zu verlangen,
  • Die Löschung oder Vernichtung der Daten zu verlangen,
  • Die Benachrichtigung an Dritte über Berichtigungen oder Löschungen zu verlangen,
  • Gegen ein ausschliesslich durch automatisierte Systeme herbeigeführtes Ergebnis Widerspruch einzulegen,
  • Schadensersatz bei unrechtmässiger Verarbeitung zu verlangen.

Das Unternehmen beantwortet solche Anfragen spätestens innerhalb von 30 Tagen.

11. INKRAFTTRETEN UND AKTUALISIERUNGEN

Diese Richtlinie tritt mit Genehmigung des Verwaltungsrats in Kraft und wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.

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