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Çakırtepe Hastanesi
Über Uns

ÇAKIRTEPE SPITAL
RICHTLINIE ZUR SPEICHERUNG UND VERNICHTUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH

Diese Richtlinie regelt gemäss dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) Nr. 6698 und der darauf basierenden Verordnung die Grundsätze, Methoden und Verpflichtungen des Unternehmens (ÇAKIRTEPE SAĞLIK HİZ.TUR.LTD.ŞTİ) zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten.

Sie gilt für alle Daten, die in automatisierten oder strukturierten manuellen Systemen verarbeitet werden.

2. ALLGEMEINER UMFANG UND RECHTSGRUNDLAGE

2.1. Rechtliche, technische oder andere Gründe für die Datenspeicherung

Das Unternehmen verarbeitet und speichert Daten als "Verantwortlicher" zur Erfüllung seiner Tätigkeiten gemäss den rechtlichen Vorschriften.

2.2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgründe

Daten werden verarbeitet zur:

  • Erfüllung von Dienstleistungen, gesetzlichen Meldepflichten und Audits,
  • Abwicklung von IT-Prozessen und Kommunikation,
  • Messung der Kundenzufriedenheit und Beschwerdemanagement,
  • Durchführung von Zahlungsvorgängen,
  • Einhaltung rechtlicher Aufbewahrungspflichten,
  • Auswertung von behördlichen Anfragen,
  • Umsetzung von Unternehmensstrategien, Finanzplanung und medizinischer Versorgung.

2.3. Massnahmen zur Vernichtung und Verfahren bei Wegfall der Verarbeitungsbedingungen

Das Datenschutzkomitee prüft halbjährlich, ob die Gründe für die Datenverarbeitung noch bestehen.

Behördliche oder gerichtliche Anordnungen zur Löschung werden sofort umgesetzt.

Wenn Daten zur Beweissicherung in rechtlichen Verfahren benötigt werden, wird die Löschung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

Gelöschte, vernichtete oder anonymisierte Daten werden in einem Vernichtungsprotokoll erfasst, das drei Jahre lang aufbewahrt wird.

Löschanträge von betroffenen Personen werden innerhalb von 30 Tagen bearbeitet, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

2.4. Administrative und technische Massnahmen zur Datensicherheit

Die Datensicherheit wird durch Informationssicherheitsrichtlinien, Zugriffskontrollen, Schulungen des Personals und Audits gewährleistet.

Verstösse gegen die Richtlinie werden an Vorgesetzte gemeldet und können disziplinarische Massnahmen bis hin zur Kündigung zur Folge haben.

2.5. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

2.5.1. Komitee für den Schutz personenbezogener Daten

Das Komitee überwacht die Umsetzung dieser Richtlinie, passt Prozesse an Gesetzesänderungen an und ist für die Kommunikation mit der Datenschutzbehörde zuständig.

2.5.2. Kontaktperson

Die Kontaktperson bearbeitet Anfragen von betroffenen Personen und leitet die Entscheidungen des Verantwortlichen weiter.

3. SPEICHER- UND VERNICHTUNGSFRISTEN

Das Unternehmen ist verpflichtet, Geschäftsunterlagen gemäss den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben 10 Jahre lang aufzubewahren.

Gesundheits- und Sicherheitsakten von Mitarbeitern werden gemäss der Verordnung über Arbeitsschutzdienste 15 Jahre lang gespeichert.

Tabelle: Speicher- und Vernichtungsfristen

Betroffene Person Datenkategorie Speicher-/Vernichtungsfrist
Vertragspartner Personenbezogene Daten 10 Jahre
Personal Personenbezogene Daten 10 Jahre
Personal Gesundheits- und Sicherheitsakten 15 Jahre
Dienstleister/Lieferant Personenbezogene Daten 10 Jahre

Nach Ablauf der Fristen werden die Daten in der folgenden 6-monatigen Vernichtungsperiode gelöscht.

4. INKRAFTTRETEN

  • Diese Richtlinie wurde durch Beschluss des Verwaltungsrats genehmigt.
  • Sie tritt am Tag der Genehmigung in Kraft.
  • Die Umsetzung erfolgt durch das Komitee für den Schutz personenbezogener Daten.
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